Cookie-Richtlinie – Europawetteninfo
Wer sich auf Europawetteninfo durch Spielpläne, Auslosungen und Turnierbäume liest, soll wissen, was dabei im Browser abgelegt wird. Diese Richtlinie nennt die eingesetzten Cookies und verwandten Techniken (Local Storage, Session Storage, Zählpixel), ihren jeweiligen Zweck und den Weg, eine erteilte Einwilligung wieder zurückzunehmen. Maßstab ist § 25 TDDDG, das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz; für die Qualität der Einwilligung gelten daneben die Regeln der DSGVO. Ein Cookie ist dabei lediglich eine kleine Textdatei, die der Browser auf dem Gerät hinterlegt.
Streng notwendige Cookies
Manche Cookies braucht die Seite, um überhaupt zu laufen: Sie halten fest, wie im Consent-Banner entschieden wurde, vergeben eine Sitzungskennung oder schützen Formulare gegen CSRF-Angriffe. Fehlen sie, fallen Kernfunktionen aus. Rechtlich trägt das § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG; eine Einwilligung entfällt nur dort, wo die Speicherung unbedingt erforderlich ist. Die Lebensdauer reicht von einer Sitzung bis zu höchstens zwölf Monaten.
Funktionale Cookies
Funktionale Cookies machen den Besuch angenehmer, ohne zwingend zu sein – etwa wenn sich die Seite die gewählte Sprache, das helle oder dunkle Farbschema oder die zuletzt gelesenen Seiten merkt. Sie werden erst gesetzt, wenn Sie nach § 25 Abs. 1 TDDDG ausdrücklich eingewilligt haben. Die Zustimmung geben Sie im Consent-Banner, zurücknehmen können Sie sie jederzeit.
Analytische Cookies
Mit analytischen Cookies lässt sich messen, welche Inhalte gelesen werden, und die Seite entsprechend verbessern. Werkzeuge, die die IP-Adresse ungekürzt weitergeben oder websiteübergreifende Profile anlegen, setzen wir ohne Ihre Zustimmung nicht ein. Auch diese Einwilligung wird getrennt im Consent-Banner abgefragt, und dort steht für jedes Cookie, wie lange es gespeichert bleibt.
Marketing-Cookies
Marketing-Cookies sollen interessenbezogene Inhalte ausspielen und den Erfolg von Werbung messen; dabei können Daten zwischen Anbietern fließen und Profile entstehen. Gespeichert werden sie ausschließlich nach ausdrücklicher Einwilligung. Wer diese Kategorie ablehnt, bekommt weiterhin neutrale, nicht personalisierte Inhalte zu sehen.
Einwilligung widerrufen
Die Entscheidung lässt sich jederzeit ändern: Über den Link im Footer öffnet sich das Consent-Banner erneut. Zusätzlich kann jeder Browser Cookies selbst verwalten und löschen. Die Hersteller beschreiben das hier:
- Google Chrome: support.google.com/chrome/answer/95647
- Mozilla Firefox: support.mozilla.org/de/kb/cookies-und-website-daten-in-firefox-loeschen
- Microsoft Edge: support.microsoft.com/de-de/microsoft-edge
- Apple Safari: support.apple.com/de-de/guide/safari/sfri11471/mac
- Opera: help.opera.com/en/latest/web-preferences/
Wer technisch notwendige Cookies löscht, muss mit einer erneuten Abmeldung rechnen; zugleich wird die Consent-Entscheidung zurückgesetzt.
Zuständige Aufsicht
Ob DSGVO und TDDDG eingehalten werden, überwacht die Datenschutz-Aufsichtsbehörde des Bundeslandes, in dem der Betreiber dieser Website sitzt. Nach Art. 77 DSGVO kann eine Beschwerde auch bei der Aufsichtsbehörde des eigenen Bundeslandes eingereicht werden.
Stand: 18 Oktober 2026.
